Unsere AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Vertragspartner
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Lindauer Marionettenoper und ihren Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen.
1.2. Veranstaltungen
Die AGB gelten für Veranstaltungen der Lindauer Marionettenoper.
1.3. Sonderveranstaltungen
Für Sonderveranstaltungen können von den AGB abweichende Regelungen vereinbart werden.
2. Haus- und Kassenöffnungszeiten
2.1. Hausöffnung
Das Stadttheater öffnet bei Veranstaltungen der Lindauer Marionettenoper in der Regel eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn.
2.2. Zugang nach Beginn einer Veranstaltung
Nach Beginn einer Veranstaltung können zu spät eingetroffene Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. Daraus erwachsen für den Besucher keinerlei Ansprüche gegenüber der Lindauer Marionettenoper.
2.3. Tageskasse im Stadttheater an der Kalkhütte 1 links vom Theatereingang.
Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Montag bis Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:15 Uhr
2.3.1. Während der Sommermonate gelten besondere Öffnungszeiten.
2.4. Abendkasse im Stadttheater Fischergasse 37 (Haupteingang)
Öffnungszeiten:
Eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn
3. Eintrittskarten und -preise
3.1. Allgemein
Die Eintrittspreise der Lindauer Marionettenoper werden in ihrer Höhe durch die verschiedenen Platzgruppen bestimmt.
Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die von dazu berechtigten Einrichtungen (z.B. Vorverkaufskassen) ausgegebenen Originalkarten bzw. die beim Internetkauf ausgedruckten Karten.
Die Lindauer Marionettenoper haftet gegenüber den Besuchern nicht für Preise, die von anderen Kartenanbietern für Originalkarten erhoben werden.
4. Ermäßigungen
4.1. Allgemein
Für alle Vorstellungen der Lindauer Marionettenoper können Ermäßigungen nach 4.2 und 4.3 in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme von Satz 1 bilden Premieren und Sonderveranstaltungen.
Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar.
Treffen mehrere Gründe für Ermäßigungen gleichzeitig zu, wird die mit der höchsten Stufe zur Anwendung gebracht.
Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Erwerb der Karte und/oder beim Einlass zur Vorstellung auf Verlangen vorzuzeigen.
4.2. Ermäßigungen 4,- Euro
Eine Ermäßigung von 4,- Euro erhalten Schüler, Studenten und Schwerbehinderte (ab 70% Behinderung)
4.3. Ermäßigungen Kinder
Kinder unter zwölf Jahren erhalten Karten zu einem Sonderpreis auf allen Plätzen.
4.4 Ermäßigungen 10%
Eine Ermäßigung von 10% erhalten Inhaber der Abocard (Schwäbische Zeitung) für bis 1 Karte sowie Besitzer des Bayerntickets (Deutsche Bahn) für bis zu 5 Karten.
5. Reservierungen
5.1. Reservierungen Tageskasse Stadttheater
Die Tageskasse des Stadttheaters nimmt für den gesamten Vorschauzeitraum Kartenreservierungen an. Für diese Reservierungen steht ein begrenztes Kartenkontingent zur Verfügung.
5.2. Form der Kartenreservierungen
Die Reservierungen können persönlich an der in Punkt 5.1 genannten Einrichtung oder telefonisch (0049 (0) 8382 – 94 24 46) zu den in Punkt 2.3. angegebenen Öffnungszeiten oder als Fax (0049 (0) 8382 - 944652) oder mittels e-mail (stadttheater.lindau@t-online.de) oder in schriftlicher Form (Stadttheater Lindau, Vorverkauf, Barfüßerplatz1, 88131 Lindau, Deutschland) erfolgen.
An Wochenenden und Feiertagen werden keine Bestellungen per Fax oder E-Mail bearbeitet. Reservierungswünsche werden gemäß ihrem Eingang bearbeitet.
An der Abendkasse sowie anderen Vorverkaufsstellen als der Tageskasse des Stadttheaters werden keine Reservierungen entgegengenommen.
5.3. Verbindlichkeit der Reservierung
Reservierungen, gleichgültig in welcher Form, sind verbindlich und verpflichten zum Kauf der reservierten Karten. Die Abholung und Bezahlung der Karten an der Abendkasse kann nur in Ausnahmefällen erfolgen und bedarf der gesonderten Vereinbarung. Reservierte Karten sind bis 20 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen. Nicht abgeholte Karten werden in Rechnung gestellt.
5.4. Erstattung bei Vorstellungsausfall / Vorstellungsänderung
Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks und ähnliches) ersatzlos aus, wird der Kassenpreis erstattet. Die Erstattung erfolgt auf ein vom Besteller anzugebendes Konto oder bar an der Theaterkasse nach Vorliegen der Eintrittskarten. Vorstellungsänderungen werden dem Besteller nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt. Bei kurzfristigen Vorstellungsänderungen werden auch andere Informationsmöglichkeiten genutzt. Der Besteller kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, sofern er dies der Tageskasse schnellst möglich mitteilt. Dem Besteller wird der bereits gezahlte Kassenpreis auf ein von ihm anzugebendes Konto erstattet. Weitere Aufwendungen werden nicht ersetzt.
Ohne Vorlage der Eintrittskarten ist die Erstattung von Kassenpreis und Bearbeitungsgebühren ausgeschlossen.
5.5. Gruppenkontingente / Stornogebühren
Kontingentbuchung ist ab einer Gruppengröße von mindestens 20 Personen möglich.
Stornogebühren bis 6 Wochen vor Vorstellungstermin: 4,- Euro pro Karte
Weniger als 6 Wochen vor Vorstellungstermin: 5,- Euro pro Karte
Weniger als 3 Wochen vor Vorstellungstermin: Voller Kaufpreis (Stornierung nicht mehr möglich)Bei Buchungen, die spätestens 5 Monate vor Vorstellungstermin storniert werden, fallen keine Stornogebühren an.
6. Internet
6.1. Zugang
Über das Internet kann die Lindauer Marionettenoper unter der Adresse: www.marionettenoper.de für Informationen und zum Kartenerwerb erreicht werden. Als Anwendersoftware kommt das Kartenverkaufssystem der Firma AdTicket GmbH zur Anwendung.
6.2.1 Abwicklung Kartenverkauf
Es können zu allen Vorstellungen alle die Plätze im Internet erworben werden, welche im Verkaufsprogramm eingestellt und nicht gesperrt, nicht reserviert oder nicht verkauft sind. Der Käufer wählt entsprechend dem dialoggeführten Verkaufsprogramm die Vorstellung und den/die Sitzplatz/-plätze aus. Durch die Bestätigung des Kaufes kommt es zu dem Kaufvertrag zwischen der AdTicket GmbH und dem Käufer. Die Bezahlung der Karten erfolgt per Kreditkarte oder per Überweisung.
6.2.2 Gebühren Kartenverkauf
Beim Kauf über das Internet werden zusätzlich zum Kartenpreis je nach Inanspruchnahme entsprechender Services Gebühren erhoben. Eine Vorverkaufsgebühr pro Karte wird in jedem Fall erhoben. Ein Verzeichnis der sonstigen Gebühren ist über das Internet-Verkaufsportal der Lindauer Marionettenoper einsehbar.
6.3. Reservierung
Reservierungen über das Internet sind nicht möglich.
6.4. Kartendruck
Dem Internetkäufer ist es freigestellt, die Eintrittskarten der von ihm erworben Plätze auf neutralem Papier online auszudrucken (print@home) oder die Originalkarten sich durch die AdTicket GmbH zuschicken zu lassen. Bei Inanspruchnahme des Kartenversands durch die AdTicket GmbH werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben.
6.5. Ermäßigungen
Ermäßigungen nach Punkt 4 können auch beim Internetkauf Anspruch genommen werden. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass zur Vorstellung auf Verlangen vorzuzeigen.
7. Besondere Regelungen
7.1. Sitzplatz
Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Originalkarte ausgedruckten Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung des Einlasspersonals erlaubt. Es ist nicht gestattet, auf Treppen und Simsen zu sitzen. Standorte von Stuhlplätzen werden durch das Einlasspersonal festgelegt.
7.2. Veränderungen
Besetzungsänderungen, Programmänderungen aufgrund krankheitsbedingter Besetzungsausfälle, sowie zumutbare veränderte Anfangszeiten aus technischen Gründen, begründen kein Rückgaberecht des Käufers und keine Kostenerstattungspflicht der Lindauer Marionettenoper.
7.3. Vorstellungsabbruch
Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung, wenn der Abbruch im ersten Akt, bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung, erfolgt. Der Anspruch kann nur innerhalb von 21 Tagen durch Vorlegen oder Einsendung der Eintrittskarten bei der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden, bei welcher die Karte(n) erworben wurde(n). Erstattet wird der Kassenpreis.
Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt. Die Erstattung erfolgt durch Barauszahlung oder durch Überweisung auf ein vom Besucher angegebenes Konto.
7.4. Kartenverlust
Bei Kartenverlust stellt die Lindauer Marionettenoper nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, für welchen Platz er eine Karte gekauft hatte. Einlassberechtigt ist grundsätzlich der Inhaber der Originalkarte. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn der Käufer durch den Reservierungs- oder Verkaufvorgang eindeutig identifizierbar ist.
7.5. Ersatzleistungen
Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Karten, für verspätetes Eintreffen sowie für verfallene oder verloren gegangene Gutscheine und Eintrittskarten leistet die Lindauer Marionettenoper keinen Ersatz.
7.6. Karten Weiterverkauf
Das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten durch Besucher und Dritte in den Räumen und unmittelbar vor dem Stadttheater ist nicht gestattet.
7.7. Haftung
Die Lindauer Marionettenoper übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Besuchern durch das Nichtbefolgen der Festlegungen des Einlasspersonals bzw. der Regelungen der AGB entstehen.
7.8. Datenerfassung
Die Lindauer Marionettenoper ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten oder Anrechten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern.
7.9. Mindestalter
Die Vorstellungen der Lindauer Marionettenoper sind mit Ausnahme besonders gekennzeichneter Vorstellungen für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet.
9. Garderobe
9.1. Entgegennahme der Zuschauergarderobe
Zur Aufbewahrung der Garderobe während der Veranstaltung steht die Garderobe im 2. Stockwerk zur Verfügung. Großes Gepäck, Regenschirme und sperrige Gegenstände sind mit Rücksicht auf andere Besucher an der Garderobe abzugeben.
Für die Aufbewahrung der Garderobe wird keine Gebühr erhoben.
9.2. Zurückgabe der Zuschauergarderobe
Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. sonstige Gegenstände bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus.
9.3. Verlust oder Beschädigung
Verlust oder Beschädigung abgegebener Garderobe bzw. sonstiger Gegenstände müssen dem Garderobenpersonal unverzüglich angezeigt werden.
9.4. Haftung
Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die Lindauer Marionettenoper die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zur Höchstsumme von 150,00 Euro pro Garderobenmarke. Der Haftung unterliegen nicht in abgegebenen Gegenständen befindliche Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.
10. Bild- und / oder Tonaufnahmen
10.1. Proben- und Vorstellungsmitschnitt
Das Fotografieren sowie Bild-(Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen vor bzw. während der Aufführung durch Besucher ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche der Lindauer Marionettenoper aus. Die Lindauer Marionettenoper ist berechtigt, die Herausgabe des Films, der Kassette oder Datenspeichers zu verlangen und ggf. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
Mitschnitte und Aufnahmen von Proben oder Aufführungen, welche für eine spätere Verwendung für künstlerische Zwecke oder im Bildungsbereich vorgesehen sind, können mit einer Sondergenehmigung durch die Direktion gestattet werden.
Das Fotografieren nach der Aufführung durch Besucher ist nach ausdrücklicher Genehmigung durch Mitarbeiter der Lindauer Marionettenoper gestattet.
10.2. Aufnahmen vom Haus
Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten des Stadttheaters außerhalb der Veranstaltungen für ausschließlich private und nicht kommerzielle Zwecke ist unter Beachtung des Punktes 10.1. gestattet.
10.3. Kommerzielle Aufnahmen
Das Fotografieren, Filmen sowie Ton- und Bildaufnahmen für nicht private Zwecke bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, die vom Bereich Marketing abgeschlossen wird.
11. Mobiltelefone
11.1. Allgemein
Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist die Lindauer Marionettenoper bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
12. Hausrecht
12.1. Rechte des Theaterpersonals
Das Personal des Stadtheaters bzw. der Lindauer Marionettenoper und von der Lindauer Marionettenoper beauftragte Personen sind berechtigt, Besucher aus den Vorstellungsräumen bzw. aus von ihr genutzten Räumlichkeiten zu weisen, wenn der Kartenverkauf durch sie behindert, andere Besucher belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Vorstellungsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.
12.3. Betriebsräume
Besuchern der Lindauer Marionettenoper ist der Zutritt nur zu den als Besucherzonen erkennbaren Räumen gestattet. Der Aufenthalt in abgesperrten Bereichen des Stadttheaters, ist nicht erlaubt.
12.4. Rauchen
Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet. Ebenfalls untersagt ist die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel.
12.5. Die Mitnahme von Speisen, Getränken, Eis in die Vorstellungsräume ist nicht gestattet.
12.6. Werden durch Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen verursacht, so ist die Lindauer Marionettenoper berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.
13. Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen sind seit 01. Januar 2006 in Kraft und gelten.
Tickets
Kartenvorverkauf Stadttheater
Montag – Samstag 10:00 – 13:30
Montag – Donnerstag 15:00 – 17.15
Telefon: +49 (0) 8382 / 94 24 46
Telefax: +49 (0) 8382 / 94 46 52
24h/7Tage-Hotline: 01805 700 733
(0,14 Euro / Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)